Das Gros der Deutschen wohnt nicht im Eigenheim, sondern in Mietwohnungen.
Eine Tatsache, die auch vor dem Hintergrund der privaten Haftpflichtversicherung Fragen aufwirft. Wer zahlt, wenn der Mieter beim Einzug die Wohnungstür beschädigt?
Oder was passiert, wenn eine kleine Unaufmerksamkeit das Glas der teuren Duschkabine zerbricht?
Zwei mögliche Schadenbeispiele; die Liste lässt sich beliebig erweitern. Denn eine Mietwohnung ist keineswegs so leer, wie man das vielleicht im ersten Moment empfindet. Parkett, Badewanne, Heizung, teure Spiegel und Fliesen - Schäden, die Mieter verursachen, können letztlich für beide Seiten teuer werden. Ein Austausch gesprungener Fliesen ist meist aufwändig - genauso wie die Reparatur der verkratzten Badewanne. Und auch Schäden an der Einbauküche sollte man nicht unbedingt auf die leichte Schulter nehmen.
Haben Sie als Mieter den Schaden verursacht - ob nun vorsätzlich oder fahrlässig - sind Sie grundsätzlich schadenersatzpflichtig!
Die Absicherung von Mietsachschäden ist in unseren Tarifen enthalten. Auch Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen im Hotel oder der Ferienwohnung sind in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen.